Oberlandesgericht Hamm, 2019-04-18, 28 U 267/17

28 U 267/17Obergericht18.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 267/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-18

Aktenzeichen: 28 U 267/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0418.28U267.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 2. gegen das am 22.11.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte zu 2. trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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