17 U 84/17•Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-02, 17 U 84/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 84/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-02
Aktenzeichen: 17 U 84/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0502.17U84.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZPO vorliegen.
Der Kläger erhält Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen seit Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen und die Berufung gegebenenfalls zurückzunehmen.
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