28 U 101/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-02, 28 U 101/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-02, 28 U 101/18
28 U 101/18Obergericht02.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 101/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-02
Aktenzeichen: 28 U 101/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0502.28U101.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.04.2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Einzelrichter) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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