4 U 3/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-07, 4 U 3/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 3/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-07
Aktenzeichen: 4 U 3/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0507.4U3.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.11.2017 verkündete Teilurteil des Landgerichts Bochum (I-8 O 411/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
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