20 U 12/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-08, 20 U 12/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-08, 20 U 12/19
20 U 12/19Obergericht08.05.2019
Regest
Zur Anwendung einer Subsidiaritätsklausel („soweit … nicht durch eine Versicherung des Eigentümers gedeckt“) in einer Feuer-/EC-Versicherung (Ein-greifen der Klausel zugunsten des Versicherers hier verneint).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 12/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-08
Aktenzeichen: 20 U 12/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0508.20U12.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Zur Anwendung einer Subsidiaritätsklausel („soweit … nicht durch eine Versicherung des Eigentümers gedeckt“) in einer Feuer-/EC-Versicherung (Ein-greifen der Klausel zugunsten des Versicherers hier verneint).
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. Dezember 2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über das erstinstanzliche Urteil hinaus weitere 18.905,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. August 2016 zu zahlen.
Die Klage bleibt im Übrigen abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz fallen zu 68 % der Klägerin und zu 32 % der Beklagten zur Last. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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