Oberlandesgericht Hamm, 2019-05-08, 31 U 107/18

31 U 107/18Obergericht08.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 107/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-08

Aktenzeichen: 31 U 107/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0508.31U107.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12.10.2018 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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