1 Vollz (Ws) 266/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-06-13, 1 Vollz (Ws) 266/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-06-13, 1 Vollz (Ws) 266/19
1 Vollz (Ws) 266/19Obergericht13.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 266/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-13
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 266/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0613.1VOLLZ.WS266.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.
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