Oberlandesgericht Hamm, 2019-06-25, 21 U 130/16

21 U 130/16Obergericht25.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 130/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-25

Aktenzeichen: 21 U 130/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0625.21U130.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

In dem Rechtsstreit hält der Senat auch nach dem weiteren Vorbringen der Parteien - zuletzt mit wechselseitigen Schriftsätzen vom 26.04. und 28.05.2019 - an seiner im Termin vom 28.02.2019 geäußerten Auffassung fest, dass die mit der Klage und der Klageerweiterung geltend gemachten Ansprüche der zweijährigen Verjährungsfrist aus Ziffer 15.3 des Generalunternehmervertrages (Anlage K 1; nachfolgend "GU-Vertrag" genannt) unterliegen und die Klageforderung deshalb verjährt ist.

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