31 U 118/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-08, 31 U 118/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-08, 31 U 118/18
31 U 118/18Obergericht08.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 118/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-08
Aktenzeichen: 31 U 118/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0708.31U118.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 22.11.2018 durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, und dass auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 ZPO gegeben sind.
Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen. Innerhalb der Frist mag mitgeteilt werden, ob die Berufung aus Gründen der Kostenersparnis zurückgenommen wird.
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