20 U 88/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-12, 20 U 88/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-12, 20 U 88/19
20 U 88/19Obergericht12.07.2019
Regest
Die Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 8 VVG i.d.F. vom 02.12.2004 muss nicht näher über den Zeitpunkt des Abschlusses/Zustandekommens des Versicherungsvertrags informieren.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 88/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-12
Aktenzeichen: 20 U 88/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0712.20U88.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Leitsätze
Die Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 8 VVG i.d.F. vom 02.12.2004 muss nicht näher über den Zeitpunkt des Abschlusses/Zustandekommens des Versicherungsvertrags informieren.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
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