11 U 114/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-17, 11 U 114/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-17, 11 U 114/18
11 U 114/18Obergericht17.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 114/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-17
Aktenzeichen: 11 U 114/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0717.11U114.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.07.2018 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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