20 U 91/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-17, 20 U 91/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 91/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-17
Aktenzeichen: 20 U 91/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0717.20U91.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. Juni 2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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