Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-23, 9 U 20/19

9 U 20/19Obergericht23.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 20/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-23

Aktenzeichen: 9 U 20/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0723.9U20.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Dezember 2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Dieser Beschluss und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 6.000,00 Euro festgesetzt.

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