9 U 20/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-07-23, 9 U 20/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 20/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-23
Aktenzeichen: 9 U 20/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0723.9U20.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Dezember 2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieser Beschluss und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 6.000,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.