Oberlandesgericht Hamm, 2019-08-15, 4 RBs 237/19

4 RBs 237/19Obergericht15.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 237/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-15

Aktenzeichen: 4 RBs 237/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0815.4RBS237.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen, da es nicht geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des (materiellen) Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1, 2, 4 Satz 3 OWiG).Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.