Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-11, 20 U 30/19

20 U 30/19Obergericht11.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 30/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-11

Aktenzeichen: 20 U 30/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0911.20U30.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.12.2018 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 10.635,91 € festgesetzt.

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