10 U 69/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-09-24, 10 U 69/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 69/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-24
Aktenzeichen: 10 U 69/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:0924.10U69.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten der Berufung werden gemäß § 516 Abs. 3 ZPO dem Kläger auferlegt, nachdem er die Berufung zurückgenommen hat.
Der Streitwert der Berufung wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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