1 VAs 79/19 und 1 VAs 98/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-01, 1 VAs 79/19 und 1 VAs 98/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-01, 1 VAs 79/19 und 1 VAs 98/18
1 VAs 79/19 und 1 VAs 98/18Obergericht01.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 79/19 und 1 VAs 98/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-01
Aktenzeichen: 1 VAs 79/19 und 1 VAs 98/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1001.1VAS79.19UND1VAS9.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Ablehnungsgesuche vom 05.08.2019, 13.08.2019, 16.08.2019 und vom 17.08.2019 werden - soweit sie gegen den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht A sowie gegen den Richter am Landgericht C gerichtet sind - ebenso wie das gegen den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht A gerichtete Ablehnungsgesuch vom 11.09.2019 als unzulässig verworfen.
Eine Entscheidung über die gegen die Richterin am Oberlandesgericht D gerichteten Ablehnungsgesuche ist nicht veranlasst.
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