Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-08, 1 Vollz (Ws) 486/19

1 Vollz (Ws) 486/19Obergericht08.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 486/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-08

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 486/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1008.1VOLLZ.WS486.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die am 06.08.2018 erfolgte Ablehnung der vom Betroffenen am 03.06./02.07.2018 für den 13.08.2018 beantragten Ausführung zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit rechtswidrig war.

Im Übrigen wird die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.

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