1 Vollz (Ws) 486/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-08, 1 Vollz (Ws) 486/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-08, 1 Vollz (Ws) 486/19
1 Vollz (Ws) 486/19Obergericht08.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 486/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-08
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 486/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1008.1VOLLZ.WS486.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die am 06.08.2018 erfolgte Ablehnung der vom Betroffenen am 03.06./02.07.2018 für den 13.08.2018 beantragten Ausführung zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit rechtswidrig war.
Im Übrigen wird die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.