Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-10, 13 U 53/18

13 U 53/18Obergericht10.10.2019

Regest

Der Käufer eines vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffenen Pkw hat die Voraussetzungen eines von ihm geltend gemachten Schadensersatzanspruchs einschließlich seiner Unkenntnis von der Verwendung der die Stickoxidwerte beeinflussenden Software zu beweisen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 53/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-10

Aktenzeichen: 13 U 53/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1010.13U53.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: BGB § 826 BGB, §§ 249 ff.

Leitsätze

Der Käufer eines vom sogenannten „Abgasskandal“ betroffenen Pkw hat die Voraussetzungen eines von ihm geltend gemachten Schadensersatzanspruchs einschließlich seiner Unkenntnis von der Verwendung der die Stickoxidwerte beeinflussenden Software zu beweisen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 6. April 2018 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

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