24 U 6/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-10, 24 U 6/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 6/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-10
Aktenzeichen: 24 U 6/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1010.24U6.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Der Tenor des am 30.07.2019 verkündeten Urteils des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.11.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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