Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-10, 27 U 21/19

27 U 21/19Obergericht10.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 21/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-10

Aktenzeichen: 27 U 21/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1010.27U21.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.11.2018 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 26.040,00 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.