Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-14, 17 U 78/18

17 U 78/18Obergericht14.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 78/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-14

Aktenzeichen: 17 U 78/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1014.17U78.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.03.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld (Az: 9 O 410/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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