28 U 184/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-17, 28 U 184/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-17, 28 U 184/18
28 U 184/18Obergericht17.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 184/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-17
Aktenzeichen: 28 U 184/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1017.28U184.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.08.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 14.875,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Klägerin vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
Die Revision wird zugelassen.
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