Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-25, 11 U 87/17

11 U 87/17Obergericht25.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 87/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-25

Aktenzeichen: 11 U 87/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1025.11U87.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.05.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten beider Berufungsverfahren und des Revisionsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.