19 U 70/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-10-29, 19 U 70/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 70/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-29
Aktenzeichen: 19 U 70/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1029.19U70.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 06.06.2018, 3 O 295/15, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz die Klägerin 66% und der Kläger 34% tragen.
Von den Kosten der Berufung tragen die Klägerin 89% und der Kläger 11%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 16.931,99 €.
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