Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-12, 1 Vollz (Ws) 518/19

1 Vollz (Ws) 518/19Obergericht12.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 518/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-12

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 518/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1112.1VOLLZ.WS518.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Klarstellend wird die Entscheidung des Leiters der JVA C1 zur am 24.05.2018 erfolgten Verlegung des Betroffenen in die JVA E aufgehoben.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz sowie des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen, jedoch wird die gerichtliche Gebühr jeweils um 1/4 ermäßigt. Die Landeskasse hat insgesamt die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu 1/4 zu tragen.

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