2 Ws 146/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-12, 2 Ws 146/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-12, 2 Ws 146/19
2 Ws 146/19Obergericht12.11.2019
Regest
Zum Umfang der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung nach Art der Tat im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, wenn der Tatort nicht im Heimatstaat des Beschuldigten liegt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 146/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-12
Aktenzeichen: 2 Ws 146/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1112.2WS146.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2; StPO § 206a; IRG §§ 3 ff.
Leitsätze
Zum Umfang der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung nach Art der Tat im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, wenn der Tatort nicht im Heimatstaat des Beschuldigten liegt.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die 4. kleine Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.
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