Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-12, 2 Ws 146/19

2 Ws 146/19Obergericht12.11.2019

Regest

Zum Umfang der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung nach Art der Tat im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, wenn der Tatort nicht im Heimatstaat des Beschuldigten liegt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 146/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-12

Aktenzeichen: 2 Ws 146/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1112.2WS146.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2; StPO § 206a; IRG §§ 3 ff.

Leitsätze

Zum Umfang der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung nach Art der Tat im Rahmen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, wenn der Tatort nicht im Heimatstaat des Beschuldigten liegt.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die 4. kleine Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.

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