24 W 4/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-14, 24 W 4/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-14, 24 W 4/19
24 W 4/19Obergericht14.11.2019
Regest
Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens können auch die auf ein Grundstück einwirkenden Geräuschimmissionen sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 W 4/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-14
Aktenzeichen: 24 W 4/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1114.24W4.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Leitsätze
Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens können auch die auf ein Grundstück einwirkenden Geräuschimmissionen sein.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 03.01.2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen, dem die erforderlichen Anordnungen übertragen werden.
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