12 U 9/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-20, 12 U 9/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 9/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-20
Aktenzeichen: 12 U 9/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1120.12U9.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.11.2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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