Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-20, 27 W 76/19

27 W 76/19Obergericht20.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 76/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-20

Aktenzeichen: 27 W 76/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1120.27W76.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1.) vom 16.04.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Hamm vom 03.04.2019, nicht abgeholfen unter dem 26.06.2019, wird verworfen. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) und 3.) vom 16.04.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Hamm vom 03.04.2019, nicht abgeholfen unter dem 26.06.2019, wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Beteiligten zu 1.) bis 3.) zu je 1/3, die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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