3 RBs 307/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-25, 3 RBs 307/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-25, 3 RBs 307/19
3 RBs 307/19Obergericht25.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 307/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-11-25
Aktenzeichen: 3 RBs 307/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1125.3RBS307.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO).
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