31 U 114/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-27, 31 U 114/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-11-27, 31 U 114/18
31 U 114/18Obergericht27.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 114/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-27
Aktenzeichen: 31 U 114/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1127.31U114.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.10.2018 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az. 11 O 157/18) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Essen zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung aus dem angefochtenen Urteil in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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