Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-02, 18 U 125/18

18 U 125/18Obergericht02.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 125/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-02

Aktenzeichen: 18 U 125/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1202.18U125.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.10.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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