10 U 53/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-03, 10 U 53/18
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 53/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-03
Aktenzeichen: 10 U 53/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1203.10U53.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.05.2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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