26 U 2/18•Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-10, 26 U 2/18
Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-10, 26 U 2/18
26 U 2/18Obergericht10.12.2019
Regest
Bei einer reinen Wunschsectio - ohne medizinische Indikation - bedarf der Eingriff einer sorgfältigen Planung. Eine Wunschsectio muss mit einer maximalen Planung vorbereitet werden. Auch bei einer sekundären Wunschsectio ist dieser Standard zu wahren. An die Aufklärung sind - ähnlich wie bei reinen Schönenheitsoperationen - hohe Anforderungen zu stellen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 2/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-10
Aktenzeichen: 26 U 2/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1210.26U2.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 1922, 280, 823, 253
Leitsätze
Bei einer reinen Wunschsectio - ohne medizinische Indikation - bedarf der Eingriff einer sorgfältigen Planung.
Eine Wunschsectio muss mit einer maximalen Planung vorbereitet werden. Auch bei einer sekundären Wunschsectio ist dieser Standard zu wahren. An die Aufklärung sind - ähnlich wie bei reinen Schönenheitsoperationen - hohe Anforderungen zu stellen.
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 22. November 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Die Ansprüche der Kläger, die auf die durchgeführte Sectio bei der verstorbenen Frau U vom 21. Juni 2012 gegen 23.30 Uhr im Krankenhaus der Beklagten zu 1 zurückzuführen sind, sind dem Grunde nach gerechtfertigt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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