Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-11, 20 U 110/19

20 U 110/19Obergericht11.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 110/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-11

Aktenzeichen: 20 U 110/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1211.20U110.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. April 2019 verkündete Ur-

teil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des

zu vollstreckenden Betrages leistet.

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