20 U 110/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-11, 20 U 110/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-11, 20 U 110/19
20 U 110/19Obergericht11.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 110/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-11
Aktenzeichen: 20 U 110/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1211.20U110.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. April 2019 verkündete Ur-
teil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht
die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des
zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.