Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-17, 15 W 324/19

15 W 324/19Obergericht17.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 324/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-12-17

Aktenzeichen: 15 W 324/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1217.15W324.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluss wird abgeändert.

Das Standesamt wird angewiesen, die Nachbeurkundung der Geburt des Beteiligten zu 1) entsprechend dem Antrag des Beteiligten zu 2) vom 27.03.2018 vorzunehmen.

Eine Erstattung der den Beteiligten in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen

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