15 W 324/19•Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-17, 15 W 324/19
Oberlandesgericht Hamm, 2019-12-17, 15 W 324/19
15 W 324/19Obergericht17.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 324/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-12-17
Aktenzeichen: 15 W 324/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2019:1217.15W324.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss wird abgeändert.
Das Standesamt wird angewiesen, die Nachbeurkundung der Geburt des Beteiligten zu 1) entsprechend dem Antrag des Beteiligten zu 2) vom 27.03.2018 vorzunehmen.
Eine Erstattung der den Beteiligten in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen
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