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13 U 235/18•Oberlandesgericht Hamm, 2020-01-09, 13 U 235/18
13 U 235/18Obergericht09.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-09
Aktenzeichen: 13 U 235/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0109.13U235.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 06.08.2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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