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11 U 83/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-01-29, 11 U 83/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-29
Aktenzeichen: 11 U 83/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0129.11U83.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 18.06.2019 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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