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11 UF 253/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-02-25, 11 UF 253/19
11 UF 253/19Obergericht25.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 11 UF 253/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0225.11UF253.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Auf die Beschwerde der Eltern wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ibbenbüren vom 11.12.2019 (44 F 210/19) abgeändert.
1.)Es bleibt bei dem Sorgerecht der Eltern.
2.)Dem Jugendamt J wird aufgegeben, das Kind S an die Eltern herauszugeben.
3.)Den Eltern wird aufgegeben, bis zur Beendigung des Sorgerechts-Hauptsacheverfahrens
4.)Der Mutter wird darüber hinaus aufgegeben, bis zur Beendigung des SorgerechtsHauptsacheverfahrens
5.)Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten.
6.)Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.
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