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4 RBs 87/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-10, 4 RBs 87/20
4 RBs 87/20Obergericht10.03.2020
Zum Toleranzwert bei Ermittlung der Geschwindigkeit mittels Nachverfahrens mit einem Motorrad unter Verwendung der Anlage ProViDa 2000 Modular und unter manueller Berechnung der Geschwindigkeit anhand des aufgenommenen Messfilms
Entscheidungsdatum: 2020-03-10
Aktenzeichen: 4 RBs 87/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0310.4RBS87.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO § 267; StVO §§ 49 Abs.1 Nr. 3; 3
Zum Toleranzwert bei Ermittlung der Geschwindigkeit mittels Nachverfahrens mit einem Motorrad unter Verwendung der Anlage ProViDa 2000 Modular und unter manueller Berechnung der Geschwindigkeit anhand des aufgenommenen Messfilms
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Paderborn zurückverwiesen.
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