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15 VA 50/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-03-12, 15 VA 50/19
15 VA 50/19Obergericht12.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 15 VA 50/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0312.15VA50.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Der Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts vom 23.10.2019 wird aufgehoben.
Der Beteiligte zu 3) wird angewiesen, den Antrag des Beteiligten zu 1) vom 28.08.2019 auf Gewährung von Akteneinsicht in das VKH-Heft zur Verfahrensakte 9 UF 78/19 OLG Hamm unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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