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20 U 37/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-03, 20 U 37/20
20 U 37/20Obergericht03.04.2020
Macht der VN im Rahmen einer Umstellung zu einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf entsprechende Antragsfragen falsche Angaben, kann dies den Versicherer zum Rücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG) berechtigen (hier bejaht).
Entscheidungsdatum: 2020-04-03
Aktenzeichen: 20 U 37/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0403.20U37.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Macht der VN im Rahmen einer Umstellung zu einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auf entsprechende Antragsfragen falsche Angaben, kann dies den Versicherer zum Rücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG) berechtigen (hier bejaht).
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen fünf Wochen Stellung zu nehmen.
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