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24 U 100/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-16, 24 U 100/19
24 U 100/19Obergericht16.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-16
Aktenzeichen: 24 U 100/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0416.24U100.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 03.07.2019 verkündete Grund- und Teilurteil des Landgerichts Münster – vorbehaltlich einer schriftlichen Stellungnahme der Beklagten – durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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