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9 UF 78/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-04-24, 9 UF 78/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-24
Aktenzeichen: 9 UF 78/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0424.9UF78.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 18.03.2019 gegen den am 21.02.2019 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lemgo wird unter Einschluss des hilfsweise gestellten Räumungsschutzantrags zurückgewiesen.
Der Antragsgegnerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf „bis 125.000,00 €“ festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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