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4 UF 39/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-18, 4 UF 39/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-18
Aktenzeichen: 4 UF 39/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0618.4UF39.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 17.02.2020 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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