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28 U 2/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-23, 28 U 2/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-23
Aktenzeichen: 28 U 2/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0623.28U2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.11.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 88.484,80 EUR festgesetzt.
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