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1 Vollz (Ws) 160/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-24, 1 Vollz (Ws) 160/20
1 Vollz (Ws) 160/20Obergericht24.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-24
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 160/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0624.1VOLLZ.WS160.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gegenstandslos.
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