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1 Ws 293/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-23, 1 Ws 293/20
1 Ws 293/20Obergericht23.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-23
Aktenzeichen: 1 Ws 293/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0723.1WS293.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Der angefochtene Haftbefehl wird aufgehoben.
Der Angeklagte ist sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
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