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3 U 18/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-29, 3 U 18/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-29
Aktenzeichen: 3 U 18/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0729.3U18.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.11.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar, die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheit i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 95.648,35 € festgesetzt.
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